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Geraer Zentrum für Entspannungsverfahren
Kostenerstattung



     Geld zurück

                                Die Tai Chi und Qi Gong Kurse sind im Rahmen der
                                Primär- oder Sekundärprävention
                                nach § 20 Sozialgesetzbuch V rückerstattungsfähig.

                               Die Kurse sind von den Krankenkassen zertifiziert -
                               die Kosten werden Ihnen also erstattet. Die Höhe des Betrages
                               und die Anzahl der erstattungsfähigen Kurse pro Jahr ist dabei   
                               unterschiedlich und von der jeweiligen Krankenkasse abhängig

                               Rufen Sie uns an - wir beraten Sie gern!

 



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