Geld zurück
Die Tai Chi und Qi Gong Kurse sind im Rahmen der Primär- oder Sekundärprävention nach § 20 Sozialgesetzbuch V rückerstattungsfähig.
Die Kurse sind von den Krankenkassen zertifiziert - die Kosten werden Ihnen also erstattet. Die Höhe des Betrages und die Anzahl der erstattungsfähigen Kurse pro Jahr ist dabei unterschiedlich und von der jeweiligen Krankenkasse abhängig
Rufen Sie uns an - wir beraten Sie gern!
|